Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TURGUT TG – Korrosionsschutz, Gerüstbau und Metallbau
Inhaber: Ömer Turgut
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen TURGUT TG, Inhaber Ömer Turgut, Grasacker 11, 27607 Geestland nachfolgend „Unternehmen“ genannt, und seinen Kunden.
(2) Das Unternehmen erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Korrosionsschutz, Gerüstbau, Metallbau, Montage, Instandsetzung, Projektvorbereitung und damit zusammenhängende Nebenleistungen.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(5) Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, Pläne oder Nachträge haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Unternehmens annimmt, das Unternehmen den Auftrag in Textform bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das Angebot, die Auftragsbestätigung, die vereinbarte Leistungsbeschreibung sowie etwaige schriftlich oder in Textform bestätigte Nachträge.
(4) Zeichnungen, Skizzen, Mengenangaben, Maße, technische Angaben und Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.
(5) Eine unverbindliche Projektprüfung, Ersteinschätzung oder Vorabberatung dient ausschließlich der Einschätzung von Machbarkeit, Aufwand und nächstem Schritt. Sie begründet keine Pflicht zur Auftragserteilung und ersetzt keine technische Detailplanung, statische Prüfung, behördliche Genehmigung oder fachplanerische Freigabe.
§ 3 Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich auszuweisen ist.
(2) Zusätzliche Leistungen, Änderungen, Erschwernisse oder Mehraufwände, die nach Vertragsschluss entstehen und nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden gesondert berechnet, sofern sie vom Kunden veranlasst wurden oder zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich sind und das Unternehmen den Kunden hierüber informiert hat.
(3) Das Unternehmen ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen, bereitgestellte Materialien, Planungsleistungen, Vorarbeiten oder erreichte Leistungsstände zu verlangen.
(4) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(5) Skonto, Sicherheitseinbehalte oder sonstige Abzüge sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(7) Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Genehmigungen und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen.
(2) Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gehören insbesondere:
- Bereitstellung von Plänen, Maßen, Fotos, Bestandsinformationen und technischen Unterlagen, soweit erforderlich
- rechtzeitige Freigabe von Ausführungsdetails, Materialien, Terminen und Zugängen
- Gewährung des erforderlichen Zugangs zur Baustelle oder zum Einsatzort
- Bereitstellung geeigneter Lager-, Arbeits- und Aufstellflächen, soweit erforderlich
- Bereitstellung notwendiger Anschlüsse wie Strom oder Wasser, sofern vereinbart oder technisch erforderlich
- Hinweis auf besondere Gefahren, Schadstoffe, Altlasten, Leitungen, sensible Bereiche oder betriebliche Einschränkungen
- Koordination mit anderen Gewerken, Betreibern, Mietern, Behörden oder Dritten, soweit dies im Verantwortungsbereich des Kunden liegt
- Sicherstellung, dass der Arbeitsbereich frei zugänglich, ausreichend vorbereitet und gefahrlos nutzbar ist
(3) Verzögerungen, Mehraufwände oder Schäden, die durch fehlende, verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, behördliche Freigaben, Eigentümerzustimmungen oder Betreiberfreigaben vorliegen, sofern diese nicht ausdrücklich vom Unternehmen übernommen wurden.
§ 5 Leistungserbringung, Termine und Ausführung
(1) Das Unternehmen erbringt seine Leistungen fachgerecht und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachbetriebs. Maßgeblich sind die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, die anerkannten Regeln der Technik sowie die einschlägigen gesetzlichen und sicherheitsrelevanten Vorgaben.
(2) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Unverbindliche Zeitangaben dienen der Orientierung.
(3) Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn die Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat. Hierzu gehören insbesondere höhere Gewalt, extreme Witterung, Lieferverzögerungen, behördliche Maßnahmen, fehlende Mitwirkung des Kunden, unvorhersehbare Bestandsverhältnisse, Sicherheitsbedenken oder Störungen durch andere Gewerke.
(4) Das Unternehmen ist berechtigt, die Ausführung zu unterbrechen oder anzupassen, wenn die sichere oder fachgerechte Durchführung wegen ungeklärter Umstände, fehlender Freigaben, Gefahrensituationen oder unzureichender Baustellenbedingungen nicht gewährleistet ist.
(5) Der Einsatz geeigneter Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen ist zulässig, sofern keine ausdrücklich abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Das Unternehmen bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
§ 6 Änderungen, Zusatzleistungen und Nachträge
(1) Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen der Abstimmung mit dem Unternehmen. Soweit dadurch Mehrkosten, Terminverschiebungen oder technische Anpassungen entstehen, werden diese gesondert vereinbart und berechnet.
(2) Erkennt das Unternehmen während der Ausführung, dass zusätzliche Leistungen erforderlich oder sinnvoll sind, informiert es den Kunden hierüber. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden nur ausgeführt, wenn der Kunde zustimmt oder wenn sie zur Gefahrenabwehr, Schadensminderung oder zur fachgerechten Fortführung zwingend erforderlich sind.
(3) Nachträge sollen in Textform dokumentiert werden. Erfolgt eine ausdrückliche Beauftragung mündlich oder durch schlüssiges Verhalten, bleibt der Vergütungsanspruch für tatsächlich beauftragte oder erforderliche Zusatzleistungen unberührt.
§ 7 Abnahme
(1) Soweit es sich um Werkleistungen handelt, ist der Kunde verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Das Unternehmen kann den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern und hierfür eine angemessene Frist setzen. Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder nutzt er die Leistung ohne wesentliche Beanstandung, kann die Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften als abgenommen gelten.
(4) Mit der Abnahme gehen Gefahr und Verantwortung für die abgenommene Leistung auf den Kunden über, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
(1) Gelieferte Waren, Materialien und bewegliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum des Unternehmens, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.
(2) Werden Vorbehaltswaren mit einem Grundstück, Gebäude oder anderen Sachen verbunden, richtet sich die Rechtslage nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Gesetzliche Sicherungsrechte, Zurückbehaltungsrechte und sonstige Rechte des Unternehmens bleiben unberührt.
§ 9 Mängelrechte und Gewährleistung
(1) Für Mängelrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Wirksames und Zulässiges abweichend geregelt ist.
(2) Der Kunde hat erkennbare Mängel möglichst unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und dem Unternehmen Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
(3) Bei berechtigten Mängeln ist das Unternehmen zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Unternehmens durch Nachbesserung oder Neuherstellung erfolgen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(5) Keine Mängelansprüche bestehen bei Schäden oder Abweichungen, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, Eingriffe Dritter, ungeeignete Vorleistungen, fehlerhafte Angaben des Kunden, ungeeignete Untergründe, unvorhersehbare Bestandsverhältnisse oder normale Abnutzung zurückzuführen sind, sofern das Unternehmen diese Umstände nicht zu vertreten hat.
(6) Gewährleistungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Bauwerken oder Leistungen, deren Erfolg in einem Bauwerk besteht, gelten insbesondere die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Haftung
(1) Das Unternehmen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Unternehmen beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Subunternehmern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.
(5) Eine Haftung für Verzögerungen, Schäden oder Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden, unzutreffende Angaben, ungeeignete Vorleistungen, nicht freigegebene Arbeitsbereiche oder Eingriffe Dritter entstehen, ist ausgeschlossen, soweit das Unternehmen diese Umstände nicht zu vertreten hat.
§ 11 Arbeitssicherheit, Baustellenbedingungen und besondere Risiken
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen vor Beginn der Arbeiten alle bekannten sicherheitsrelevanten Umstände mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Gefahrenquellen, Schadstoffe, Altbeschichtungen, kontaminierte Bereiche, elektrische Anlagen, Verkehrswege, Absturzkanten, laufender Betrieb, Maschinen, Betriebsstoffe und sonstige Risiken.
(2) Das Unternehmen ist berechtigt, Arbeiten zu verweigern, zu unterbrechen oder anzupassen, wenn die Sicherheit von Personen, Sachen oder der fachgerechten Ausführung gefährdet ist.
(3) Soweit besondere Schutzmaßnahmen, Absperrungen, Genehmigungen, Prüfungen, Gutachten oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich werden, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Kunden zu tragen, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind.
§ 12 Unterlagen, Fotos und Referenzen
(1) An Angeboten, Zeichnungen, Skizzen, Konzepten, Kalkulationen, technischen Unterlagen und sonstigen Arbeitsunterlagen behält sich das Unternehmen Eigentums- und Urheberrechte vor.
(2) Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Unternehmens nicht vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden.
(3) Fotos, Projektbezeichnungen oder Referenznennungen werden nur veröffentlicht, wenn dies rechtlich zulässig ist oder der Kunde eingewilligt hat. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden bleiben geschützt.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, technische Unterlagen, Betriebsinterna und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
(2) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 14 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
(1) Sofern der Kunde Verbraucher ist und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber gesondert belehrt.
(2) Ein gesetzliches Widerrufsrecht kann insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei Fernabsatzverträgen bestehen. Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei individuell angefertigten Leistungen, dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten oder bereits vollständig erbrachten Dienstleistungen können gesetzliche Ausnahmen bestehen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die dem Kunden erteilte Widerrufsbelehrung.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 VOB/B
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) gilt nur, wenn sie ausdrücklich und wirksam zwischen den Parteien vereinbart wurde. Eine bloße Erwähnung oder Kenntnis genügt nicht.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Unternehmens, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.
TURGUT TG – Korrosionsschutz, Gerüstbau und Metallbau
Inhaber: Ömer Turgut
Grasacker 11
27607 Geestland
Telefon: +49 1522 9937684
E-Mail: info@turgut-tg.de
Stand: Juni 2026
