Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TURGUT TG – Industrieller Metallbau, Gerüstbau & Korrosionsschutz

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Familienbetrieb TURGUT TG („Unternehmen“) und seinen Kunden („Kunde“). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website www.turgut-tg.de veröffentlichte Fassung.

(2) Präzise Ausführung bedeutet die Erbringung aller Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den relevanten Normen (insbesondere DIN-, EN- und ISO-Reihen) und den spezifischen Sicherheitsstandards für Industriemetallbau, Gerüstbau und Korrosionsschutz.

(3) Verlässlichkeit umfasst insbesondere die vertraglich vereinbarte Termintreue, die proaktive Kommunikation über etwaige Verzögerungen, die Verwendung geprüfter Materialien und die dokumentierte Qualitätssicherung.

(4) Ihr Partner vor Ort kennzeichnet das partnerschaftliche Verhältnis, das durch enge Abstimmung, flexible Reaktion auf betriebliche Notwendigkeiten (auch bei laufendem Betrieb) und eine transparente, faire Auftragsabwicklung geprägt ist.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Projektspezifikation

(1) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Werk- oder Dienstleistungsvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens oder durch die schriftliche Annahme eines Angebots durch den Kunden zustande.

(2) Die im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibungen, Pläne, Stücklisten und Kostenvoranschläge sind verbindlich, sofern sie in der Auftragsbestätigung übernommen wurden. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung in Form eines Nachtrags.

(3) Die projektbezogene Prüfung („Projekt unverbindlich prüfen lassen“) dient der Erstellung eines fundierten Angebots und begründet keine Verpflichtung zur Auftragserteilung oder Kostentragung, sofern nicht anders vereinbart.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Festpreisen sind Preisänderungen ausgeschlossen, es sei denn, es liegen wesentliche Änderungen der Leistungsparameter oder unvorhergesehene, erhebliche Kostensteigerungen für Material oder Fremdleistungen vor, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren. Das Unternehmen wird diese transparent kommunizieren und nachweisen.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsregelung:
* 30% des Nettoauftragswerts bei Auftragserteilung als Anzahlung.
* 30% bei Beginn der Montage bzw. Lieferung der Hauptmaterialien.
* 35% bei Abnahme der Leistung.
* 5% als Sicherheitseinbehalt für die Gewährleistung, fällig 12 Monate nach Abnahme, sofern keine Mängel gerügt wurden.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist das Unternehmen berechtigt, für alle offenen Forderungen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Das Recht zur Suspendierung weiterer Leistungen bei Zahlungsverzug bleibt ausdrücklich gewahrt.

§ 4 Leistungserbringung, Termintreue, Kundenpflichten

(1) Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachbetriebs, nach den höchsten einschlägigen Sicherheitsstandards (z.B. DGUV Vorschriften, TRBS, Richtschnur Gerüstbau) und unter Einhaltung der vereinbarten Termine zu erbringen.

(2) Termintreue ist eine Kernleistung. Unvorhersehbare Verzögerungen durch höhere Gewalt, extreme Wetterbedingungen, unvorhergesehene Baugrund- oder Bestandsverhältnisse oder durch den Kunden nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungshandlungen (siehe Absatz 3) können zu angemessenen Fristverlängerungen führen. Das Unternehmen informiert den Kunden unverzüglich über solche Ereignisse.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vertragserfüllung notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und kostenfrei zu erbringen. Dazu gehören insbesondere:
* Bereitstellung aller erforderlichen Bau- und Werkstattsunterlagen, Genehmigungen und Freigaben.
* Zugang und Nutzungsmöglichkeit der Baustelle zu den vereinbarten Zeiten.
* Bereitstellung von Anschlüssen (Strom, Wasser), Lagerflächen und ggf. Kranstellflächen.
* Sicherstellung, dass die Baustelle den arbeitssicherheitsrechtlichen Vorgaben entspricht.
* Bei Arbeiten im laufenden Betrieb: Koordination mit anderen Gewerken und Sicherstellung eines gefahrfreien Arbeitsumfelds gemäß vereinbarter Betriebsstillstands- oder Schutzzeiten.

§ 5 Abnahme, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

(2) Bei Montage- oder Bauleistungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die Abnahme erfolgt ist oder der Kunde in Annahmeverzug gerät.

(3) Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung verbleiben die gelieferten Ware(n) und Werke im Eigentum des Unternehmens (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

§ 6 Gewährleistung, Haftung

(1) Die Gewährleistungsfrist für sämtliche erbrachten Leistungen beträgt 24 Monate ab Abnahme. Für selbst hergestellte oder wesentlich bearbeitete Teile im Korrosionsschutz (Beschichtungen) gelten die technischen Produktnormen und die vom Hersteller angegebenen Haltbarkeitserwartungen unter Einhaltung der Applikationsvorschriften.

(2) Das Unternehmen haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmens oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie gelten ebenso wenig für Schäden, die aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz entstehen.

(4) Die Erfahrung mit Großkunden (wie der Deutschen Bahn) belegt die hohe Qualifikation und Prozesssicherheit des Betriebs, begründet jedoch keine zusätzlichen, über den Vertrag hinausgehenden Haftungsverpflichtungen.

§ 7 Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen streng vertraulich zu behandeln und nur für Vertragszwecke zu nutzen.

(2) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Datenschutzerklärung auf unserer Website findet Anwendung.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Unternehmens in 27607 Geestland, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


TURGUT TG – Industrieller Metallbau, Gerüstbau & Korrosionsschutz
Ömer Turgut | Ericaweg 3 | 27607 Geestland
Tel: +49 (0) 1522 9937684 | E-Mail: oemer@turgut-tg.de